Doppelte Staatsbürgerschaft – Integration erleichtern

Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, können künftig sowohl die deutsche Staatsbürgerschaft als auch die ihrer Eltern behalten. Für sie entfällt die so genannte Optionspflicht - und damit ein zentrales Integrationshemmnis.

GESAGT
„Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert.“ So haben wir es im Koalitionsvertrag durchgesetzt.


GETAN

Der Deutsche Bundestag hat Anfang Juli ein Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen: Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, müssen sich künftig nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden.

Die bisherige Rechtslage sieht vor, dass in Deutschland geborene Kinder, deren ausländische Eltern sich als Inhaber eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes seit acht Jahren gewöhnlich in Deutschland aufhalten, neben der Staatsangehörigkeit der Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Bislang muss sich das Kind allerdings mit Eintritt der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der durch Abstammung erworbenen Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden (optieren). Hat es sich bis zum 23. Geburtstag nicht entschieden, so geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

Diese „Optionspflicht“ entfällt künftig für Kinder, die in Deutschland aufgewachsen sind. Laut Gesetz ist in Deutschland "aufgewachsen", wer sich bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten oder sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat. Die Optionspflicht entfällt auch für diejenigen, die über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.

Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von den Behörden in der Regel ohne viel Aufwand selbst festgestellt. Eine im Gesetzesentwurf enthaltene Härtefallklausel sorgt für Einzelfallgerechtigkeit.

GERECHT
Mit der Abschaffung des Optionszwangs für viele junge Menschen beseitigen wir ein zentrales Integrationshemmnis. Bislang signalisiert die Optionspflicht den betroffenen Jugendlichen, nicht vollständig dazu zu gehören und Deutsche lediglich unter Vorbehalt zu sein. Die Optionspflicht stellt ihre Verwurzelung in unserer Gesellschaft in Frage und bringt die Jugendlichen in einen Loyalitätskonflikt. Aus Erhebungen wissen wir, dass die überwiegende Mehrheit der jungen Menschen beide Staatsangehörigkeiten behalten wollen.

Eine große Mehrheit der Betroffenen empfindet es außerdem als ungerecht, eine Staatsangehörigkeit abgeben zu müssen, während etwa bei der Einbürgerung von Menschen aus anderen EU-Ländern die doppelte Staatsbürgerschaft generell akzeptiert wird. In der Tat ist die Mehrstaatigkeit in den letzten Jahren immer mehr zur Normalität geworden: Bei Einbürgerungen wird sie inzwischen in jedem zweiten Fall akzeptiert.

Die von uns durchgesetzten Änderungen bei der Optionspflicht sind ein großer Schritt zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht. Wir beseitigen Ungerechtigkeiten, passen das Staatsangehörigkeitsrecht an die Lebensrealität der Jugendlichen an und fördern die Integration. Dies ist ein großer Erfolg für die vielen jungen Menschen in Deutschland, die sich bisher gegen die Wurzeln ihrer Familie entscheiden mussten, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren wollten.