Ein guter Schritt voran - Das deutsch-französische Parlamentsabkommen

Das deutsch-französische Parlamentsabkommen hebt die deutsch-französische Zusammenarbeit mit der Schaffung einer gemeinsamen Parlamentarischen Versammlung auf eine neue Stufe. Ich habe am Montag, den 25. März 2019, an der ersten Sitzung dieser Versammlung in Paris teilgenommen. Ich habe als einer von 50 Abgeordneten den Deutschen Bundestag vertreten. Die französische Seite entsendet ebenfalls 50 Abgeordnete der Nationalversammlung.

Gerade in diesen Zeiten, in denen wir mit populistischen und nationalistischen Angriffen auf die Europäische Idee und die internationale Zusammenarbeit zu kämpfen haben, ist das klare Bekenntnis zur Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich ein wichtiges Signal. Dass nun nicht nur die Regierungen, sondern auch die Parlamente zusammenarbeiten, ist ein historischer Schritt und ein Meilenstein für die deutsch-französischen Beziehungen. Die Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen können, sind zahlreich und groß. Europa braucht einen starken Kern, der bereit ist voranzugehen – zum Beispiel in der Umwelt- und Klimapolitik.

Mit der Unterzeichnung des „Aachener Vertrags“ knüpften Deutschland und Frankreich im Januar an den deutsch-französischen Freundschaftsvertrag („Elysée-Vertrag“) von 1956 an, der als Symbol für die Versöhnung und erfolgreiche Zusammenarbeit der beiden Nachbarländer gilt. Um die Freundschaft weiter zu vertiefen, wurde das Regierungsabkommen nun erstmals durch ein gemeinsames Parlamentsabkommen ergänzt. Nach der Zustimmung der französischen Nationalversammlung am 11. und des Deutschen Bundestags am 20. März kann die neue Versammlung jetzt zusammentreten. Sie soll mindestens zwei Mal im Jahr öffentlich tagen, abwechselnd in Deutschland und Frankreich. Sie soll unter anderem die internationalen und europäischen Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse parlamentarisch begleiten, insbesondere die gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik.