Erfolgreicher Einsatz: Mutter-Kind-Kurkliniken können unter den Rettungsschirm

Ein großer Teil meiner Arbeit besteht zurzeit darin, dafür zu sorgen, dass die Maßnahmen und Hilfen, die wir im Zuge der Corona-Pandemie verabschieden, wirklich bei den Betroffenen ankommen. Ich freue mich sehr, dass ich im Falle der AWO-Mutter-Kind-Kurklinik "Zur Solequelle" in Bad Windsheim helfen konnte: Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen, die zu den Vorsorge- und Rehabi-litationseinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V (Einrichtungen des MGW und vergleichbare Einrichtun-gen) gehören, werden nun in das Ausgleichsverfahren nach § 111d SGB V einbezogen und erhalten damit ebenfalls 60 Pro-zent ihrer Einnahmeausfälle aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ersetzt.

Foto: AWO/Jürgen Müller

Die Regelung soll baldmöglichst umgesetzt werden: Die grundsätzliche Einigung wurde bereits zum Wochenende erzielt, die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums erwarten wir in den kommenden Tagen. Neben den Mutter-/Vater-Kind-Kurkliniken gibt es auch Hilfen für Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten sowie Zahnärzte, die ebenfalls in besonderer Weise von Fallzahlrückgängen betroffen sind. Diese Hilfen sollen insgesamt rund 730 Millio-nen Euro betragen.

Ich bin über jede Rückmeldung aus der Wirtschaft, den freien Trägern und der Bevölkerung dankbar, damit wir die Maßnahmen weiter ver-bessern und möglichst passgenau helfen können. Die Situation ist für viele Menschen, Betriebe und Einrichtungen schwierig. Wir können nicht alles einhunderprozentig ausgleichen, aber doch erheblich helfen. Der Fall der AWO-Kurklinik zeigt, dass das sinnvoll ist und sich lohnt.