Krankenkassen – mehr Beitragsgerechtigkeit

Die so genannte kleine Kopfpauschale, die bisher von den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen unabhängig von ihrem Einkommen erhoben werden konnte, schaffen wir ab. Künftig können die Krankenkassen nur einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, weil das sozial gerechter ist.

GESAGT
Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass der allgemeine paritätisch finanzierte Beitragssatz  bei 14,6 Prozent festgesetzt wird, der Arbeitgeberanteil wird vorerst damit bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben. „Die gesetzlichen Krankenkassen erheben im Wettbewerb den kassenindividuellen Zusatzbeitrag künftig als prozentualen Satz vom beitragspflichtigen Einkommen. Der heute vom Arbeitnehmer allein zu tragende Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten fließt in diesen Zusatzbeitrag ein.“ Außerdem soll ein Institut zur Qualitätssicherung gegründet werden, „dass dauerhaft und unabhängig die Qualität der ambulanten und stationären Versorgung ermittelt“ und diese Informationen Patientinnen und Patienten zur Verfügung stellt.

GETAN
Kopfpauschale abgeschafft:
 Der Entwurf eines GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz sieht vor, zum 1. Januar 2015 den paritätisch finanzierten Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf 14,6 Prozent in dieser Wahlperiode festzusetzen. Damit zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber künftig jeweils 7,3 Prozent. Ein wichtiger Verhandlungserfolg der SPD-Bundestagsfraktion ist die Abschaffung der sozial ungerechten, einkommensunabhängigen kleinen Kopfpauschale. Auch der bisher von den gesetzlich Versicherten zu zahlende Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent Beitragssatzpunkten soll entfallen. Die Krankenkassen können künftig über die Höhe der prozentualen Zusatzbeiträge selbst entscheiden. Das heißt, wenn eine Kasse mit dem gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6 Prozent finanziell nicht zurechtkommt, kann sie von den Versicherten einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Wegen der stark unterschiedlichen Höhe der durchschnittlichen Einkommen der versicherten Mitglieder müssten Krankenkassen mit überdurchschnittlich verdienenden Mitgliedern beim gleichen Finanzierungsbedarf einen geringeren einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben als Krankenkassen mit unterdurchschnittlich verdienenden Mitgliedern. Damit dies nicht zu Risikoselektionsanreizen und Wettbewerbsverzerrungen führt, wird ein unbürokratischer und vollständiger Einkommensausgleich eingeführt. So wird sichergestellt, dass sich der Wettbewerb an den Bedürfnissen der Versicherten orientiert und sich die Krankenkassen um eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung bemühen. Die Versicherten können, wenn sie den Zusatzbeitrag nicht bezahlen wollen, über ein Sonderkündigungsrecht die Krankenkasse wechseln.

Qualität in der Behandlung sichtbar machen: Ein neues „Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ soll verständliche und verlässliche Kriterien für den Behandlungserfolg entwickeln und messen. Die Patientinnen und Patienten werden hierdurch bei der Entscheidung zu ihrer medizinischen Versorgung unterstützt. Sie können sich dort behandeln lassen, wo die besten Behandlungserfolge beim entsprechenden Krankheitsbild erzielt werden. Ziel ist es, darüber insgesamt die Qualität der medizinischen Behandlung zu sichern und auszubauen.

GERECHT
Wenn künftig Zusatzbeiträge durch die Krankenkassen erhoben werden, dann sind diese abhängig vom Einkommen der Versicherten zu erheben. Das ist sozial gerecht, weil so stärkere Schultern mehr tragen als schwache. Ziel der SPD-Bundestagsfraktion bleibt die soziale Bürgerversicherung und die paritätische Finanzierung der Gesundheitskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die systematische Erhebung zur Qualität der medizinischen Versorgung und deren Veröffentlichung wird sich die Qualität insgesamt verbessern. Das bringt mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten.