Stadtentwicklung - Städtebauförderung weiterentwickeln

Die Aufstockung der Mittel für die Städtebauförderung ermöglicht, dass dieses sozialdemokratisch geprägte Erfolgsmodell in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Gemeinden fortgeführt und im Dialog mit allen an der Stadtentwicklung Beteiligten weiterentwickelt werden kann.

GESAGT
Im <link file:382 _blank download external link in new>Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass die jährlichen Bundesmittel für die Städtebauförderung erhöht werden. Dort heißt es: „Die Programme der Städtebauförderung sollen die Kommunen insbesondere beim demografischen, sozialen und ökonomischen Wandel sowie beim Klimaschutz unterstützen. …. Das Programm „Soziale Stadt“ werden wir im Rahmen der Städtebauförderung als Leitprogramm der sozialen Integration weiterführen. Es bildet die Grundlage für eine ressortübergreifende Strategie „Soziale Stadt“, mit der wir additiv Fördermittel aus Programmen anderer Ressorts in Gebieten mit erhöhten Integrationsanforderungen bündeln.“

GETAN
Mit der Anhebung der Städtebaufördermittel von 455 Millionen Euro in der 17. Wahlperiode auf 700 Millionen Euro jährlich in der 18. Wahlperiode setzen wir die Vereinbarung des Koalitionsvertrages zu Beginn der Legislaturperiode im Haushaltsentwurf für 2014 um. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion lange gekämpft. Denn es besteht ein erheblicher Nachholbedarf, weil die Mittel unter der schwarz-gelben Bundesregierung weit hinter dem Bedarf zurücklagen.

Mit den 700 Millionen Euro haben wir ein Niveau an direkten Städtebauförderungsmitteln des Bundes erreicht, das den Investitionsbedarf für die vordringlichen städtebaulichen Investitionsprojekte in den Städten und Gemeinden abdeckt. Hinzu kommen die Komplementärmittel von Ländern und Kommunen sowie weitere öffentliche und private Investitionen.
Von besonderer Bedeutung für die SPD-Bundestagsfraktion ist das Programm Soziale Stadt, um der Spaltung in arme und reichere Stadtteile entgegenzuwirken. Als Leitprogramm im Rahmen der Städtebauförderung wird die Soziale Stadt im Haushaltsentwurf mit 150 Millionen Euro des Bundes pro Jahr ausgestattet. Das Programm  Soziale Stadt richtet sich wie bisher an alle Städte und Gemeinden mit Gebieten, in denen Arbeitslosigkeit, Bildungsarmut, vernachlässigte öffentliche Räume und soziale Konflikte gebündelt auftreten.

Auch die Programme Stadtumbau Ost und West, „Aktive Zentren“, städtebaulicher Denkmalschutz Ost und West und Kleinere Städte und Gemeinden werden finanziell besser ausgestattet.

Mit der Erhöhung der Mittel für die Städtebauförderung ist auch das Ziel verbunden, die Programme im Dialog mit Ländern und Kommunen sowie allen an der Stadtentwicklung beteiligten Akteuren weiterzuentwickeln. Dazu gehört, die Umsetzung zur Bündelung mit anderen Förderprogrammen zu vereinfachen, vor allem aber die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, zivilgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren programmübergreifend auszubauen. Denn Stadtentwicklungsprozesse brauchen nicht nur eine verlässliche finanzielle Grundlage, sie gelingen nur mit Beteiligung und Akzeptanz.

GERECHT
Mit der Anhebung der Städtebaufördermittel stellen wir die Weichen für die Unterstützung der Kommunen, damit sie den Anforderungen des demografischen, sozialen, ökomischen Wandels sowie bei den anstehenden hinsichtlich des Klimaschutzes begegnen können.