Der Mindestlohn für Azubis kommt!

Auszubildende sind die Zukunft der Betriebe in unserem Land. Sie lernen und packen mit an. Dafür haben sie einen fairen Lohn verdient. Deshalb hat die SPD eine Mindestvergütung für Azubis in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt. Heute wurde sie im Bundestag beschlossen!

Die Mindestausbildungsvergütung – der Mindestlohn für Auszubildende – schließt eine der letzten Gerechtigkeitslücken beim Mindestlohn. Gut ausgebildete Fachkräfte brauchen eine sichere finanzielle Grundlage; und zwar schon während ihrer Ausbildung.

Schon jetzt sind alle Betriebe verpflichtet, ihren Auszubildenden „eine angemessene Ausbildungsvergütung“ zu zahlen. Und trotzdem bekommen Auszubildende in manchen Betrieben und Regionen eine sehr geringe Vergütung. Das macht einige Ausbildungen unattraktiv und spiegelt nicht die Leistung der Auszubildenden in ihrem Betrieb wider.

Mit der Mindestausbildungsvergütung wird diese Verpflichtung für „angemessene Ausbildungsvergütungen“ endlich konkretisiert und im Berufsbildungsgesetz verankert. Die Mindesthöhe der Vergütung für eine Ausbildung wird zunächst von 2020 an auf 515 Euro für das 1. Lehrjahr festgelegt und sich bis ins 3. Lehrjahr um 35 Prozent auf 695 Euro erhöhen.

Die Mindestausbildungsvergütung definiert, was der Ausbildungsbetrieb dem Azubi mindestens zu zahlen hat. Wir haben erreicht, dass die Vergütungen mit fortschreitender Ausbildung in den nächsten Jahren deutlich steigen werden. In den Jahren 2021, 2022 und 2023 erhöht sie sich im 1. Lehrjahr in weiteren Schritten von 550 Euro über 585 Euro bis auf 620 Euro. Durch die prozentuale Anpassung wird sie dann im 3. Ausbildungsjahr 2025 schlussendlich 837 Euro betragen. Diese Beträge werden auch in Zukunft weiter fortgeschrieben und erhöhen sich entsprechend.

Wichtig ist dabei: Die Ausbildungsvergütung regelt sich weiter nach Tarifvertrag, der zwischen Sozialpartnern ausgehandelt wird. Die Mindestausbildungsvergütung sichert künftig aber eine untere Grenze.