EEG-Reform – Für sicheren und bezahlbaren Strom

Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) treiben wir die Energiewende voran. Die Novelle ist ein wichtiger Schritt, um die Energieversorgung zu sichern, die Erneuerbaren Energien konsequent auszubauen und die Kostendynamik für Verbraucher und Unternehmen zu durchbrechen.

GESAGT
Im <link file:382 _blank download external link in new>Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, eine schnelle und grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf den Weg zu bringen, um verlässliche Rahmenbedingungen in der Energiepolitik zu schaffen. Ziel der Reform ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien durch einen gesetzlich festgelegten Ausbaukorridor in den nächsten zehn Jahren auf 40 bis 45 Prozent zu steigern, gleichzeitig aber die steigenden Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Industrie in den Griff zu bekommen und die Kosten der Energiewende gerechter zu verteilen. Außerdem sollen die erneuerbaren Energien in den Strommarkt integriert werden. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die Energiewende wird nur dann bei Bürgern und Wirtschaft Akzeptanz finden, wenn Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit gewährleistet sowie industrielle Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze erhalten bleiben“.

GETAN
Die EEG-Novelle, die am 27. Juni im Bundestag beschlossen wurde, setzt die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags um. Die Neuregelungen :

Strompreis stabilisieren: Die Stabilisierung des Strompreises soll über zwei Instrumente erreicht werden: Zum einen wird die Überförderung abgebaut. Zum anderen soll die Förderung auf die besonders kostengünstigen Energieträger Wind an Land (Onshore) und Photovoltaik konzentriert werden. Die Einspeisevergütungen für Neuanlagen werden abgesenkt. Beträgt die durchschnittliche Vergütung bislang rund 17 Cent pro Kilowattstunde, wird sie für neue Anlagen künftig auf durchschnittlich etwa 12 Cent gesenkt. Bestehende Anlagen erhalten einen Bestandsschutz. Um die Förderung auf die besonders günstigen Energieträger (Wind an Land und Sonnenenergie) zu konzentrieren, wird eine Mengensteuerung in einem vorgegebenen Ausbaukorridor vorgenommen. Der Korridor sieht vor, den Anteil der Erneuerbaren Energien auf 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 und auf 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 zu steigern. Der jährliche Zubau wird über eine gesetzlich festgelegte installierte Leistung gesteuert, die für die verschiedenen Erzeugungsarten unterschiedlich hoch ausfallen. Der Ausbaukorridor gibt eine stabile Planungsgrundlage für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die gesamte Stromwirtschaft.

Kosten gerechter verteilen: Die Energiewende und der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist eine Gemeinschaftsaufgabe, an deren Finanzierung sich alle beteiligen müssen. Bislang war die Eigenstromerzeugung von der EEG-Umlage befreit. Mit steigender EEG-Umlage wurde die Eigenversorgung immer attraktiver – zum Nachteil der Stromkunden, die sich keine Photovoltaik-Anlagen leisten können. Daher müssen künftig auch Eigenstromerzeuger die EEG-Umlage bezahlen.

Sie wird grundsätzlich voll einbezogen. Sonderregelungen gelten nur für Betreiber von Neuanlagen, die Eigenstrom aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) erzeugen. Sie müssen bis Ende 2015 30 Prozent, ab 2016 35 Prozent und ab 2017 40 Prozent der EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Strom bezahlen. Danach werden alle Neuanlagen mit 40 Prozent an der EEG-Umlage beteiligt. Für KWK-Anlagen soll kurzfristig per Verordnung die Förderung über das KWK-Gesetz angepasst werden können, um Mehrbelastungen auszugleichen. Kleinanlagen wie Solarmodule auf Hausdächern, die eine Leistung von unter 10 kW haben, bleiben von der EEG-Umlage befreit. Gleiches gilt für bestehende Anlagen und auch für deren Modernisierungen. 2017 soll diese Regelung überprüft werden.

Industrie wettbewerbsfähig halten: Durch die europarechtskonforme Behandlung der Besonderen Ausgleichsregelung für die im internationalen Wettbewerb stehende stromintensive Industrie wird es möglich, auf einer stabilen Rechtsgrundlage für das Jahr 2015 Befreiungen von der EEG-Umlage für die Industrie festzulegen. Hiermit wollen wir die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie gewährleisten und die Arbeitsplätze sichern, aber auch diese Industrien angemessen an Kosten des EE-Ausbaus beteiligen.

Marktintegration voranbringen: Die bessere Integration der erneuerbaren Energien in den deutschen und europäischen Strommarkt wird dadurch erreicht, dass die Betreiber größerer Anlagen mit der EEG-Reform verpflichtet sind, künftig den erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Das gilt ab 2016 für alle Anlagen ab einer Leistung von 100 kW. Die bisher für die Direktvermarktung gezahlte Managementprämie soll entfallen und Bestandteil der Einspeisevergütung werden.

Außerdem erlischt künftig der Anspruch auf Förderung für Erneuerbare-Energien-Anlagen, wenn über einen längeren Zeitraum (mehr als sechs Stunden) sogenannte negative Börsenpreise erzielt werden. Das bedeutet, dass Stromerzeuger dafür bezahlen müssen, wenn sie ihren Strom verkaufen und die Stromkäufer zusätzlich zum Strom Geld erhalten. Dies ist der Fall, wenn es ein Überangebot an Strom bei gleichzeitig geringer Nachfrage gibt. Außerdem müssen alle EEG-Anlagen bis auf wenige Ausnahmen künftig fernsteuerbar sein, um die Stromproduktion regulieren zu können.

Spätestens von 2017 an soll die Höhe der Förderung von Erneuerbaren Energien über Ausschreibungen unter der Voraussetzung bestimmt werden, dass ein Umstieg auf das neue Fördersystem zu Kostensenkungen führt. Für Neuanlagen wird es dann keine staatlich festgesetzten Einspeisevergütungen mehr geben.

GERECHT
Mit der Energiewende hat Deutschland den Weg in das Zeitalter einer nachhaltigen, sicheren und klimafreundlichen Energieversorgung durch Erneuerbare Energien beschritten. Nach vier Jahren Stillstand in der Energiepolitik braucht die Energiewende einen Neustart, um die Akzeptanz der Energiewende und die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts nicht zu gefährden. Die EEG-Novelle ist der erste Schritt, um die Energiewende wieder auf Erfolgskurs zu bringen.

Das von der früheren rot-grünen Koalition beschlossene EEG hat in den letzten 14 Jahren entscheidend dazu beigetragen, dass die Erneuerbaren Energien mit einem Anteil von 25 Prozent inzwischen eine tragende Säule der Stromversorgung in Deutschland sind. Die Strommenge aus Erneuerbaren Energien hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als vervierfacht. Gerade weil das EEG so erfolgreich war, muss es reformiert werden: Es wird von einem Technologieförderinstrument zu einem Gesetz weiterentwickelt, das eine Systemumstellung auf erneuerbare Energien ermöglicht und die Erneuerbaren Schritt für Schritt in einen neuen Strommarkt integriert. Das wollen wir mit dem geplanten „EEG 2.0“ erreichen.

Der Erfolg des EEG führte in Verbindung mit der bisherigen Fördersystematik zu einer Überförderung in manchen Bereichen mit entsprechender Kostendynamik und steigender EEG-Umlage. Das hat gemeinsam mit Preiserhöhungen der Stromanbieter zu einem Anstieg der Strompreise beigetragen. Für einen Drei-Personen-Haushalt beträgt der Anstieg seit 2004 rund 60 Prozent. Kostete die Kilowattstunde Strom vor zehn Jahren durchschnittlich noch knapp 18 Cent, waren es 2013 bereits knapp 29 Cent.

Mit der EEG-Umlage werden die Stromkunden an der Förderung der Erneuerbaren Energien beteiligt. Netzbetreiber sind laut EEG gesetzlich verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien abzunehmen und den Betreibern etwa von Windrädern, Solaranlagen und Biomassekraftwerken für den eingespeisten Strom feste Vergütungssätze zu bezahlen. Die Höhe der Vergütungssätze mit Laufzeiten von 20 Jahren ist im EEG festgelegt. Die Netzbetreiber vermarkten den Strom an der Strombörse. Da aber die Börsenpreise für Strom seit Jahren sinken und deutlich unter den festen Vergütungssätzen liegen, entsteht ein Ausgleichsbedarf für die Kosten, die sich aus dem Unterschied zwischen den Vergütungssätzen und den Erlösen an der Strombörse ergeben. Dieser Betrag wird über die EEG-Umlage finanziert, die von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen wird. Je niedriger der Börsenstrompreis ist und je mehr Anlagen erneuerbare Energien produzieren und Strom ins Netz einspeisen, desto höher fällt auch die EEG-Umlage aus, was wiederum den Strompreis erhöht. Mit der EEG-Reform wollen wir diese Kostendynamik durchbrechen.