Chance für die Gustavstraße - Das urbane Gebiet kommt

Heute hat das Kabinett einen Gesetzesvorschlag zur Änderung des Baurechts beschlossen. Auch Fürth könnte davon profitieren. 

Der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen in den Städten nimmt immer mehr zu, doch es fehlt der Platz - nicht nur in Fürth. Die kommende Novellierung des Baurechts soll hier Abhilfe schaffen. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss legt die Regierung dem Parlament Pläne vor, um einen gänzlich neuen Baugebietstyp einzuführen.
Das "Urbane Gebiet" wäre der erste neue Baugebietstyp seit 1977 und wäre neben dem "Gewerbegebiet", dem "Wohngebiet" und dem "Mischgebiet" eine weitere Planungsvariante. Im Urbanen Gebiet kann dichter und höher gebaut werden und die Kommune kann dort höhere Lärmschutzgrenzwerte festlegen.
Hier könnte sich auch für die Gustavstraße eine Chance bieten. Der Entwurf des Bauministeriums sieht vor, dass durch die Umwidmung in ein urbanes Gebiet die Grenzwerte um bis zu drei Dezibel erhöht werden können.Drei Dezibel sind in diesem Bereich mehr als man denkt.
Mit dem Kabinettsbeschluss erreicht der Gesetzentwurf nun den Deutschen Bundestag. Am Ende muss auch der Bundesrat zustimmen. Wir haben eine wichtige Hürde genommen in einem langen, komplizierten Verfahren. Es gibt noch erhebliche Bedenken sowohl im Parlament als auch in den Ländern. Feiern können wir erst, wenn es eine Einigung. Dafür werde ich alles tun. Bekanntlich könnte die Bayerische Staatsregierung mit einem Federstrich über die so genannte Biergartenverordnung unsere Probleme in der Gustavstraße lösen. Leider hat sie sich bis jetzt verweigert. Bei dem jetzigen Gesetzesverfahren kann Bayern im Bundesrat zeigen, ob es sich auch noch sträubt, wenn die Gesetzesarbeit ein anderer macht.