Dringender Handlungsbedarf bei Verhinderung von Zoonosen

Zur Reduzierung weiterer Zoonosen, also des Überspringens von Krankheitserregern vom Tier auf den Menschen, braucht es wichtige Vorsorgemaßnahmen: Ein Verbot mit engen Ausnahmen von Wildtiermärkten, auf denen tote oder lebende Wildtiere zum Verzehr angeboten werden sowie die Eindämmung des unkontrollierten illegalen Wildtierhandels. Sie wären auch gleichzeitig ein Fortschritt für den Artenschutz sowohl wegen der Eindämmung des lokalen Handels als auch wegen der Verringerung der internationalen Nachfrage. Beide Faktoren können negative Auswirkungen auf gefährdete Arten und Ökosysteme haben.

75 Prozent der neuen menschlichen Infektionskrankheiten werden von Tieren übertragen, ein Großteil davon von Wildtieren. Das machte das heutige Fachgespräch „Zoonosen - Ursache, Verbreitung, Vorbeugung“ im Umweltausschuss deutlich. Verantwortlich hierfür sind das immer weitere Eindringen des Menschen in entlegene Regionen, Wildtiermärkte und der internationale Wildtierhandel. Der Mensch kommt immer näher mit Wildtieren in Kontakt und trifft auf Erreger, die neu für sein Immunsystem und damit potentiell gefährlich sind.

Bei den nächsten Konferenzen über die Konvention zur Biologischen Vielfalt (CBD) und über das internationale Artenschutzabkommen muss daher der Fokus auf den Gesundheitsschutz gelegt werden. Außerdem muss über ein Verbot mit engen Ausnahmen von Wildtiermärkten für den Verzehr verhandelt werden und die Einfuhr von in einem anderen Staat geschützter Arten verboten werden (Lacey Act).

Darüber hinaus muss die internationale Debatte mit dem Ziel der Erarbeitung eines Protokolls zur Bekämpfung von Wildtierkriminalität unter der Konvention gegen Transnationale Organisierte Kriminalität weitergeführt werden.