5 Millionen Euro für Tierschutzhäuser und Tierheime: Antragsfrist läuft

Im Herbst haben wir in den Haushaltsberatung dringend nötige Unterstützung für Tierschutzhäuser und Tierheime erkämpft. Die eigentlich zuständige CDU-Ministerin hatte es abgelehnt, ein Unterstützungsprogramm in ihrem Haus zu organisieren. Jetzt hat die Antragsfrist für die insgesamt 5 Millionen Euro beim Bundesumweltministerium begonnen.

Schon vor der Corona-Krise haben viele Tierheime und Tierschutzhäuser um ihre Existenz gekämpft. Die privaten Vereine als Träger der Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen stützen sich in erster Linie auf Spendengelder, obwohl sie durch die Betreuung und Versorgung von Fundtieren öffentliche Aufgaben übernehmen. In vielen Fällen fallen Spenden weg und können Vereinsaktivitäten nicht durchgeführt werden, mit denen normalerweise Spenden gewonnen werden. Auch die fehlenden Vermittlungsmöglichkeiten für Tiere und der dadurch erhöhte Betreuungsbedarf während des Lockdowns sind für viele Vereine schwer zu bewältigen.

Weil die eigentlich zuständige Ministerin der CDU ein Hilfsprogramm über ihr Ministerium abgelehnt hat, haben wir als SPD-Bundestagsfraktion die Bereitstellung von zusätzlichen 5 Millionen Euro im Haushalt des Bundesumweltministeriums erkämpft, um hier zu helfen. Die dafür notwendige Förderrichtlinie ist jetzt in Kraft getreten, ab Ende kommender Woche können entsprechende Förderanträge gestellt werden.

Antragsberechtigt sind alle in Deutschland tätigen privatrechtlich organisierten Träger von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen, die gemeinnützig tätig sind und über einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes verfügen. Die Antragsberechtigten müssen bei Antragstellung nachvollziehbar die coronabedingten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen und daraus resultierende Finanzierungsdefizite im Zeitraum vom 01. April 2020 bis zum 31. März 2021 darlegen. Die Anträge sowie die wenigen erforderlichen Anlagen können seit dem 23. April 2021 innerhalb von 4 Wochen in elektronischer Form unter ptoutline.eu/app/tierheime beim Bundesamt für Naturschutz eingereicht werden. Den Tierschutzvereinen kann ein einmaliger Betriebskostenzuschuss von 7.500 Euro gewährt werden.

Besonders freut mich die positive Rückmeldung des Deutschen Tierschutzbundes auf die Maßnahme: „Wir sind sehr dankbar, dass die Vertreter der SPD-Fraktion unseren Hilferuf im Namen der Tierheime erhört haben“, hat dessen Präsident Thomas Schröder erklärt. „Fünf Millionen Euro werden natürlich bei Weitem nicht alles auffangen können, was seit Jahrzehnten fehlt. Die akute Not bleibt. Aber dass die SPD-Haushälter dieses Paket im Haushalt des Bundesumweltministeriums erkämpfen konnte und damit nun erstmals dringend nötige Gelder für die Tierheime aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden, ist ein wichtiger Schritt, der uns unglaublich freut.“.