Abstimmung zur Sterbebegleitung

Der Deutsche Bundestag hat sich heute mehrheitlich für den Gesetzesentwurf der Abgeordneten Brand und Griese ausgesprochen, der die geschäftsmäßige Sterbehilfe untersagt. 
„Einerseits bin ich froh, dass unheilbar kranken Menschen eine legale und humane Möglichkeit zum selbstbestimmten Leben und Sterben erhalten bleibt“, so Bundestagsabgeordneter Carsten Träger. „Auf der anderen Seite bleibt bei dem jetzt verabschiedeten Entwurf ein wesentlicher Zweifel: Das im Entwurf beinhaltete Verbot der „geschäftsmäßigen“ Suizidhilfe kann dazu führen, dass sich in Zukunft Ärzte aus Angst vor Strafverfolgung vermehrt gegen die Erfüllung eines Wunsches nach Sterbebegleitung entscheiden werden.“

Zur Erläuterung: Eine „geschäftsmäßige“ Suizidhilfe gewährt derjenige, der mit Wiederholungsabsicht handelt, unabhängig davon, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Hierfür reicht nach der Begründung des Gesetzentwurfs Brand/Griese bereits eine einmalige Suizidhilfe aus.

„Wir verschärfen damit indirekt das Strafrecht zu Lasten der Ärzte. Deshalb habe ich für den Entwurf von Karl Lauterbach und Peter Hintze gestimmt, der nur eine Veränderung des BGB vorgesehen hätte, um Rechtssicherheit zu schaffen.“