Das neue Aufstiegs-BAföG - mehr Geld, mehr Geförderte, mehr Bildungsgerechtigkeit

Wir haben die größte Reform des „Meister-BAföGs“ seit 2002 beschlossen. Sie sorgt zum 1. August 2016 für deutliche Leistungsverbesserungen und mehr Durchlässigkeit in der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Davon profitieren alle, die eine Weiterbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder staatliche geprüften Erzieher machen möchten. Auch Bachelor-Absolventen und Studienaussteiger bekommen künftig Zugang zur „Aufstiegs“-Förderung.

GESAGT

Alle Koalitionspartner sind von der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung überzeugt. Das haben wir in unserem gemeinsamen Koalitionsvertrag schriftlich festgehalten. Und wir haben explizit vereinbart, einen Schwerpunkt unserer Bildungspolitik "auf die Stärkung der beruflichen Bildung" zu legen, vor allem mit der Weiterentwicklung der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“.

Qualifizierte Meister oder Techniker/innen haben ausgezeichnete Berufs- und Einkommensaussichten. Allein im Handwerk stehen in den kommenden zehn Jahren 200.000 Betriebsnachfolgen an. Nachdem unsere SPD-Abgeordneten eine deutliche BAföG-Erhöhung und -Modernisierung für Schülerinnen und Schüler und Studierende durchsetzen konnten, haben wir uns ebenfalls auf eine umfassende Reform des "Meister-BAföG" hin zu einem "Aufstiegs-BAföG" für weiterbildungswillige Fachkräfte engagiert. Die Reform war auch deshalb notwendig, weil die Zahl der Geförderten im Jahr 2015 erstmalig seit Längerem gesunken ist. 

GETAN

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch „Meister-BAföG“ genannt, unterstützt finanziell Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen einkommensabhängigen Zuschuss zu den Maßnahmenkosten und bei Vollzeitmaßnahmen einen Unterhaltszuschuss. Mit ausgeweiteten Fördermöglichkeiten und strukturellen Modernisierungen haben wir neue Anreize geschaffen, die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für eine berufliche Aufstiegsfortbildung wieder zu steigern.

Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker/zur Technikerin, zum Betriebswirt/zur Betriebswirtin oder staatlich geprüften Erzieher/in fortbilden will, wird ab August 2016 besser unterstützt. Nicht nur die Fördersätze, auch die Zuschussanteile werden deutlich erhöht. Zudem wird die Förderung für die Aufstiegsfortbildung familienfreundlicher und für mehr Menschen attraktiv. Neu: Auch Bachelorabsolventen können "Meister-BAföG" erhalten, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen. Die Große Koalition setzt damit ein starkes Zeichen für die Attraktivität der beruflichen Bildung. Dafür investiert der Bund bis 2019 alleine zusätzlich 245 Millionen Euro. Jährlich können doppelt so viele Fördermittel eingesetzt werden als vor zehn Jahren.

Die wichtigsten Erhöhungen im Überblick:

  • Die Zuschüsse steigen: für Teilnehmer, Ehegatten und Lebenspartner von 44 auf 50 Prozent, für Kinder auf 55 Prozent. Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag. Er steigt von 113 auf 130 Euro/Monat.
  • Die Vermögensfreibeträge steigen um fast 10.000 Euro auf 45.000 Euro pro Teilnehmer; für Ehepartner und Kinder um 300 Euro auf 2100 Euro.
  • Die Einkommensfreibeträge steigen ebenfalls: für die Fortbildungsteilnehmer sind ab dem 1. August 2016 290 Euro/Monat frei (bisher 255 Euro).
  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden künftig mit maximal 15.000 Euro (bisher 10.226 Euro) gefördert, das "Meisterstück" mit 2000 Euro (bisher rund 1500 Euro). Die Zuschussanteile steigen jeweils auf 40 Prozent.
  • Auch der "Erfolgsbonus" steigt: Wer die Abschlussprüfung besteht, dem werden 40 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen.
  • Förderzugang für Ausländer/innen mit Aufenthaltstiteln: Die Mindestvoraufenthaltsdauer für eine Förderung wird für Ausländer von vier Jahren auf 15 Monate verkürzt. Voraussetzung sind bestimmte Aufenthaltstitel.
  • Flexiblere und elektronische Antragsstellung: Die Planbarkeit und Transparenz der Förderung insbesondere von vollzeitfachschulischen Maßnahmen wird für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erheblich verbessert. Auch wird unter anderem der Wechsel aus dem BAföG ins Aufstiegs-BAföG vereinfacht. Ebenfalls neu: Bei langen Bearbeitungszeiten sollen Antragstellerinnen und Antragsteller von einer Vorschussregelung profitieren. Zudem werden die Bundesländer wie bereits beim BAföG verpflichtet, zum 1. August 2016 auch eine elektronische Antragsstellung zu ermöglichen. 

GERECHT

Gesagt, getan gerecht: Das "Meister-BAföG" ist nun ein attraktives "Aufstiegs-BAföG" für alle, die ihre Chance auf eine Karriere im dualen System nutzen wollen. „Die nun verabschiedete Novelle des Gesetzes zeigt: Wir halten unsere Zusagen aus dem Koalitionsvertrag von 2013 ein“, betont der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Hubertus Heil. „Meister sind der SPD-Bundestagsfraktion genauso wichtig wie Master“. 

Nicht nur die Fördersätze, auch die Zuschussanteile haben wir deutlich erhöht. Mit höheren Zuschüssen zum Unterhaltsbeitrag und den Kosten der Maßnahme reduzieren wir die private finanzielle Belastung. Die Förderung für die Aufstiegsfortbildung ist jetzt nicht nur für mehr Menschen attraktiv, sondern auch familienfreundlicher. Fortbildungsinteressierte Berufstätige mit Familie und Alleinerziehende profitieren noch einmal von überproportional höheren Fördersätzen und Zuschussanteilen, damit sie Lebensunterhalt und Fortbildungskosten leichter finanzieren können.

Auch strukturell haben wir durch die Reform wichtige Änderungen vorgenommen: Da Erzieherinnen und Erzieher inzwischen eine der größten Gruppen an Leistungsbeziehern stellen, haben wir mit der Reform des Aufstiegs-BAföG auch eine sachgerechtere Pauschalierung eingeführt und bürokratische Hürden  reduziert, die häufig Aufstiegsfortbildungen speziell in den Erziehungsberufen im Wege standen. Neben der Förderung von Familienvätern und -müttern war dieser Aspekt der SPD-Bundestagsfraktion ein besonderes Anliegen. 

Mit der Öffnung der Förderung für Studienabbrecher und Bachelor-Absolventen stärken wir die Durchlässigkeit zwischen der akademischen und der beruflichen Bildung gestärkt. Wir unterstützen so erstmalig Studierende, die nach ihrem Hochschulstudium einen Betrieb gründen oder übernehmen wollen und dafür eine handwerkliche Ausbildung anschließen möchten.

Und mit der Option den Förderantrag elektronisch zu stellen und nachzuverfolgen, kommen wir ebenfalls den modernen Bedürfnissen der Antragstellerinnen und Antragsteller nach.