Durchbruch für das Lieferkettengesetz

Ausbeutung gehört geächtet. Die Verantwortung der Unternehmen endet nicht am Werkstor – in der gesamten Lieferkette darf es nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommen. Dafür gibt es jetzt einen Gesetzentwurf.

Menschenrechte und Nachhaltigkeit, Arbeitsschutz und faire Löhne – in Deutschland sind das selbstverständliche Maßstäbe, an denen sich die Unternehmen messen lassen. Außerhalb Deutschlands und Europas sind diese Maßstäbe nicht immer Konsens. Viele Produkte des alltäglichen Gebrauchs stehen am Ende komplexer weltweiter Lieferketten.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass die Produkte, die sie alltäglich in Deutschland kaufen, nicht unter Menschenrechtsverletzungen oder durch Umweltzerstörung hergestellt wurden – egal wo auf der Welt der Produktionsprozess begonnen hat.

Nur ein Fünftel aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten kommt nach einem Monitoring der Bundesregierung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang ihrer Lieferketten genügend nach. Freiwillige Selbstverpflichtung reicht also nicht aus. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, gesetzlich tätig zu werden.

Das Lieferkettengesetz soll in Deutschland ansässige Unternehmen dazu verpflichten, ihre gesamte Lieferkette im Blick haben. Es reicht nicht, nur bis zu den eigenen Werkstoren zu schauen, auch Geschäftsbeziehungen und Produktionsweisen der Zulieferer müssen in den Blick, damit es an keinem Glied der Kette  zu Menschenrechtsverletzungen kommt.

Das Gesetz wird für klare Regeln und Rechtssicherheit für die Unternehmen sorgen. Es ist mit Augenmaß ausgestaltet und überfordert unsere Wirtschaft nicht. Es legt genau fest, was zu tun ist, um der Verantwortung gerecht zu werden; die Regeln sind gut handhabbar, angemessen und zumutbar. Das Gesetz gibt klare Orientierung, welche Menschrechte entlang von Lieferketten besonders gefährdet sein können. NGOs und Gewerkschafen können Betroffene künftig auch in Deutschland vor Gericht vertreten.  Und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird die Unternehmen bei der Umsetzung aktiv unterstützen, die Einhaltung des Gesetzes aber auch aktiv kontrollieren und Verstöße spürbar sanktionieren.

Wir sind sicher: Das Lieferkettengesetz wird ein Meilenstein, mit dem der Schutz von Menschenrechten und Umwelt in deutschen Unternehmen zum Standard wird. Das werden wir auch in den Beratungen im Bundestag noch einmal deutlich machen, auch wenn weiter mit Widerstand von der Union gerechnet werden muss. Und nicht zuletzt verleihen wir damit auch unseren Bemühungen für ein europaweites Lieferkettengesetz auf EU-Ebene Nachdruck.