Kohleausstieg: Klimaschutz und sozialer Strukturwandel

Die Kohlekommission hat geliefert: Gewerkschaften, Umweltschützer, Wirtschaft und die betroffenen Regionen haben einen guten Kompromiss gefunden, wie und wann Deutschland aus der Kohle aussteigt – miteinander, ökologisch und sozial.

Am 26. Januar hat die Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäf­tigung“ ihren Abschlussbericht und damit einen vielversprechenden Pfad zum Kohleausstieg präsentiert. Es ist ein historischer Kompromiss, mit dem eine entscheidende Frage für die Energieversorgung und den Klimaschutz in Deutschland einvernehmlich geregelt wird. Das ist unser Weg: Soziale Umweltpolitik gemeinsam mit allen Beteiligten – den Arbeitnehmern, den Regionen und den Unternehmen.

Die Leistung der Kohlekraftwerke am Markt – von rund 21 Gigawatt (GW) aus Braunkohle und 24 GW aus Steinkohle im Jahr 2017 – soll nach und nach reduziert werden: Bis 2022 soll sie um 5 bzw.  7,7 GW sinken, bis 2030 um nochmals 5,9 bzw. 7 GW. Zur Erinnerung: In den Jamaika-Verhandlungen ließen sich die Grünen dafür feiern, dass sie 7 GW einsparen wollten. Nun sprechen wir von mehr als 12 GW.

Spätestens im Jahr 2038 wird es keinen Kohlestrom mehr in Deutschland geben, unter Umständen vielleicht auch schon 2035. Bis 2022 kann so im Energiesektor eine CO2-Minderung von mindestens 45 Prozent im Vergleich zu 1990 erreicht werden und wir könnten die Lücke bei den Klimazielen wieder schließen. Für 2025 wird eine Emissionsminderung von 10 Millionen Tonnen erwartet. Das europapolitisch verbindliche Klimaziel für 2030 kann zuverlässig erreicht werden.

Sicherheit für Beschäftigte und Regionen

Die Beschäftigten erhalten eine Sicherheitszusage mit auf ihre jeweilige Situation zugeschnittenen Maßnahmen, z.B. zur Sicherung einer qualifizierten Arbeit durch Vermittlung, Ausgleich von Lohneinbußen oder für einen früheren Eintritt in den Ruhestand. Durch Neuansiedlung oder Erweiterung von Behörden und Einrichtungen soll der Bund bis 2028 bis zu 5.000 neue Stellen in den Revieren schaffen. Bereits für diese Legislaturperiode haben wir 1,5 Mrd. Euro für Strukturmaßnahmen bereitgestellt.  Die Kommission empfiehlt, den vom Ausstieg betroffenen Ländern in den nächsten 20 Jahren weitere 40 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen. So sollen die Rahmenbedingungen für die Ansiedelung von Unternehmen und die Verkehrsinfrastruktur verbessert werden.

Versorgungssicherheit und gemäßigte Strompreise

Um Haushalte und Unternehmen von den höheren Strompreisen zu entlasten, ist ein staatlicher Zuschuss in Höhe von mindestens 2 Mrd. Euro im Jahr vorgesehen. In den Jahren 2023, 2026 und 2029 wird eine umfassende Überprüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Erreichung der Klimaziele, der Entwicklung der Strompreise und der Versorgungssicherheit, der Beschäftigung, der strukturpolitischen Ziele und der realisierten strukturpolitischen Maßnahmen stattfinden – gegebenenfalls kann dann nachgesteuert werden.

Diese Eckpunkte sind Vorschläge. Sie sind eine Steilvorlage für unser Klimaschutzgesetz. Nun gilt es, die Vorschläge in Gesetze zu gießen. Der Abschlussbericht zeigt: Wir können Arbeit und Umwelt erfolgreich verbinden, zu einem guten und zukunftsfähigen Konzept für die Menschen – und bei gleichzeitiger Einhaltung der Pariser Klimaziele.