Bienen und andere Insekten schützt bald ein Gesetz!

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag unserer Umweltministerin Svenja Schulze das Insektenschutzgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Rückgang der Artenvielfalt bei den Insekten zu bekämpfen.

Zahlreiche Studien belegen den Rückgang der Artenvielfalt bei den Insekten. Das ist alarmierend. Ohne Insekten könnte der Mensch nicht leben. Allein für die Bestäubung von Obst und Gemüse müssten wir Unsummen aufbringen, wenn es keine Insekten gäbe.

Bewahrung des Lebensraums und Kampf gegen Lichtverschmutzung

Hauptgründe für das Insektensterben sind neben anderen die abnehmende Vielfalt und die Verschlechterung der Lebensbedingungen in den Insektenlebensräumen. Hier setzt das neue Gesetz an: Künftig sollen auch artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern als Biotope gesetzlich geschützt werden. Da nachtaktive Insekten vielfach von künstlichen Lichtquellen angelockt werden und dort verenden, soll zudem die Lichtverschmutzung eingedämmt werden. In Naturschutzgebieten und Nationalparken wird die Neuerrichtung bestimmter Beleuchtungen grundsätzlich verboten und die Grundlage geschaffen, den Betrieb von Himmelsstrahlern stark einzuschränken und die Verwendung von „Insektenvernichtungslampen“ außerhalb geschlossener Räume zu untersagen.

Glyphosatausstieg kommt

Auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und der Eintrag von Schadstoffen in Böden und Gewässern trägt zum Rückgang der Insektenarten bei. Wie im Aktionsprogramm Insektenschutz vorgesehen hat die Bundesregierung deshalb zudem einer Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zugestimmt. Diese liegt ganz allein im Zuständigkeitsbereich von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner.

Die Verordnung beinhaltet, dass die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln zum europarechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt beendet wird, nämlich mit Ablauf des Jahres 2023. Bis dahin gelten deutliche neue Einschränkungen für den Einsatz solcher Totalherbizide. Zweitens wird ein Verbot der Anwendung von Herbiziden und solchen Insektiziden, die Bienen und Bestäuber gefährden, in ökologisch besonders schutzbedürftigen Gebieten eingeführt. Auf Landesebene entwickelte kooperative Konzepte sollen den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel durch Landwirte honorieren. Und drittens soll ein neuer Mindestabstand zu Gewässern für sämtliche Pflanzenschutzmittel gelten.

Die Zukunft unseres Ökosystems gemeinsam sichern

Die Diskussion um den Insektenschutz fokussiert sich stark auf die Landwirtschaft, obwohl auch viele andere Faktoren eine große Rolle spielen. Die Landwirtschaft hat eine große Verantwortung für unsere Ökosysteme, der sich die Landwirtinnen und Landwirte sehr bewusst sind. Das neue Gesetz trägt dem Rechnung. Dabei ist ein guter Mix gelungen aus Ordnungsrecht, Vertragsnaturschutz und freiwilligen Vereinbarungen wie sie in einigen Bundesländern zwischen Politik, Umweltverbänden und Landwirtschaft erarbeitet wurden. Jetzt wird das Gesetz im Bundestag beraten.