2021 kommt – und bringt viele Verbesserungen mit!

Das Jahr 2021 steht vor der Tür. Es gibt Grund, sich darauf zu freuen – nicht nur, weil mit Beginn der Impfungen ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie gemacht wurde. Sondern auch, weil es viele gute Veränderungen gibt:

15 EURO MEHR FÜR JEDES KIND, JEDEN MONAT: Zum 1. Januar 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro und beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge erhöht und auch der Einkommensteuertarif angepasst. Das mögen alles kleine Maßnahmen sein - aber sie alle haben das Ziel, dass Familien am Ende mehr Geld in der Tasche haben.

Wir haben gesagt: In dieser Legislaturperiode soll das Wohlergehen von Familien und Kindern besonders im Fokus stehen. Die Corona-Krise hat uns darin zusätzlich bestärkt. Umso mehr freuen wir uns, den nächsten Schritt in diese Richtung zu machen.

DIE GRUNDRENTE KOMMT: Da ist sie! Lange haben wir für diesen sozialpolitischen Meilenstein gekämpft. In diesem Jahr haben wir die Grundrente endlich im Bundestag beschlossen. Wir finden, Lebensleistung verdient Respekt: Rund 1,3 Millionen Menschen, die viele Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, aber im Arbeitsleben zu niedrige Löhne hatten, haben ab Januar 2021 den Anspruch auf die Grundrente.

Vor allem Frauen und viele Ostdeutsche werden von ihr profitieren. Wichtig ist uns: Niemand muss einen Antrag stellen, niemand muss als Bittsteller zum Amt. Denn die Grundrente ist kein Almosen, sondern Anerkennung für lebenslange Arbeit. Das Grundrentengesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Da die organisatorische Umsetzung etwas Zeit benötigt, wird die Auszahlung ab Juli 2021 schrittweise, aber rückwirkend erfolgen.

WIR SCHAFFEN DEN SOLI AB! FÜR FAST ALLE: Wohlstand für viele, nicht nur Reichtum für wenige! Das stärkt auch den Zusammenhalt in unserem Land. Darum schaffen wir zum 1. Januar 2021 den Soli ab – für 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Die reichsten zehn Prozent zahlen ihn aber weiter – in voller Höhe sogar nur die 3,5 Prozent der Superreichen. Sie sollen weiter ihren Beitrag leisten, damit wir in die Zukunft aller investieren können.

MEHR UNTERSTÜTZUNG FÜR'S EHRENAMT: Ehrenamtlich engagierte Menschen sind unverzichtbar für unsere Gesellschaft. Deshalb unterstützen wir sie noch stärker und erhöhen den Übungsleiterfreibetrag auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro jährlich.

Davon profitieren zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, die diese Tätigkeit nebenberuflich in einem Sportverein ausüben, oder Ausbilderinnen und Ausbilder, z. B. bei der Freiwilligen Feuerwehr oder der DLRG. Die höhere Ehrenamtspauschale hilft denjenigen, die nicht unter den Übungsleiterfreibetrag fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren, wie Schriftführerinnen und Schriftführer von gemeinnützigen Vereinen.

MEHR EINKOMMEN STEUERFREI: Der Grund­frei­betrag steigt auf 9.744 Euro, erst ab diesem Betrag muss das Jahreseinkommen künftig versteuert werden. Die steigenden Steuersätze greifen zudem erst bei etwas höherem Einkommen.

Für allein­erziehende Mütter und Väter gibt es auch 2021 einen zusätzlichen Frei­betrag von 2.100 Euro – sowie nochmals 1.908 Euro Entlastungsbetrag. Diese Erhöhung gilt nicht mehr nur befristet: Ab 2022 beträgt der Entlastungs­betrag für Allein­erziehende 4.008 Euro, der in Steuerklasse II schon beim Lohn­steuer­abzug berück­sichtigt wird.