Mindestlohn – Arbeit wertschätzen

Die Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde ist ein Durchbruch, von dem Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern profitieren. Mit weiteren Neuregelungen sorgen wir außerdem dafür, dass tarifvertragliche Mindestlöhne und die Tarifautonomie gestärkt werden.

GESAGT
Im Koalitionsvertrag haben wir durchgesetzt, dass „ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt“ wird. Außerdem haben wir vereinbart, die Tarifautonomie zu stärken, in dem Allgemeinverbindlichkeitserklärungen nach dem Tarifvertragsgesetz erleichtert und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Branchen erweitert werden (siehe S. 48-49). Auf diese Neuregelungen hatte die SPD-Bundestagsfraktion seit Jahren vehement gedrungen.

GETAN

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles Anfang Juli 2014 beschlossen. Er sieht folgende Regelungen vor:

Der Mindestlohn kommt: Ab dem 1. Januar 2015 erhalten alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. In einer Übergangszeit bis Ende 2016 sind vorübergehend tarifvertragliche Abweichungen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes möglich. Für Zeitungszusteller gilt eine gesetzliche Übergangsregelung. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro flächendeckend. Die Höhe des Mindestlohns wird erstmalig von einer Kommission der Tarifpartner 2016 überprüft und gegebenenfalls zum 1. Januar 2017 verbindlich angepasst. Danach erfolgen Prüfung und ggf. die Anpassung alle zwie Jahre. Besondere Regelungen gelten für Langzeitarbeitslose, für ehrenamtliche Tätigkeiten, für Ausbildungsverhältnisse und für bestimmte Praktika. Für Praktika gelten übrigens Rahmenbedinungen, die mit dem Tarifpaket festgelegt worden sind.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wird erleichtert: Tarifverträge können nach dem Tarifvertragsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich erklärt werden, so dass sie auch für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der gleichen Branche gelten, die nicht Mitglied des Verbandes bzw. der Gewerkschaft sind, die den Tarifvertrag ausgehandelt haben. Möglich ist dies bislang, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt und der Tarifvertrag mindestens für die Hälfte der Beschäftigten der jeweiligen Branche gilt. Dieses 50-Prozent-Quorum entfällt. Dadurch können Tarifverträge künftig leichter auf gesamte Branche erstreckt werden.

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird erweitert: Das Gesetz ermöglicht es unter anderem, Branchen-Mindestlöhne festzulegen. Bislang ist dies allerdins nur für einige, im Gesetz festgelegte Branchen möglich. Wir haben das Gesetz für alle Branchen geöffnet.

GERECHT
Wir wollen, dass alle von guter Arbeit gut und sicher leben können. Deshalb unterstützt die SPD-Bundestagsfraktion die Gewerkschaften schon seit Jahren in ihrer Forderung nach einem flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn und einer Stärkung der Tarifbindung.

Die Einführung einer solchen Lohnuntergrenze ist ein Durchbruch. Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfahren für ihre Arbeit und ihre Leistung künftig eine größere Wertschätzung. Der Mindestlohn macht viele Menschen unabhängig von ergänzender Sozialhilfe und beendet Lohndumping auf Kosten von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Er erhöht die Einnahmen der Sozialversicherungen und der öffentlichen Haushalte. Er stärkt die Binnennachfrage und sorgt für einen fairen Wettbewerb der Unternehmen über Qualität und Produktivität statt über den Kampf um die niedrigsten Löhne. Dumpinglöhne verzerren den Wettbewerb und schaden der sozialen Marktwirtschaft.

Mit den weiteren Neuregelungen stärken wir außerdem die Tarifpartnerschaft. Sie hat über viele Jahrzehnte die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland gelegt. Diese Errungenschaft ist in den letzten Jahren immer weiter erodiert. In manchen Branchen greift sie überhaupt nicht mehr. Auch diese Entwicklung hat zur Ausbreitung von Niedriglöhnen beigetragen. Mit den Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung stellen wir uns dieser Entwicklung entgegen und sorgen dafür, dass alle am wirtschaftlichen Wachstum teilhaben können.